§ 1 Allgemeines
- Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind der Patient/in und im
Hinblick auf die Kostentragung bei Vorlage der Genehmigung
durch Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
auch diese, die mit uns in geschäftliche
Beziehungen treten.
- Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Bedingungen
werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem
ausdrücklich schriftlich zustimmen.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern wir Auftragsbestätigungen
oder Bestätigungsschreiben versenden
sind diese maßgebend für den Inhalt des Vertrages.
- Soweit Beschreibungen in Angeboten, Preislisten oder
sonstigen allgemeinen Drucksachen nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind, behalten wir uns unwesentliche
Abweichungen vor.
- Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle
vorhergehenden Angebote und Preise ihre Gültigkeit.
§ 2 Lieferzeit
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erfüllung
des Vertrages hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Die Lieferung unserer Waren erfolgt grundsätzlich auf
offene Rechnung. Eine Rechnung ist sofort nach Erhalt
rein netto ohne Abzug von Skonto oder sonstiger Abzüge
zu begleichen. Im Falle des Verzuges haben wir einen
Anspruch auf Zinsen gemäß § 288 BGB.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bezogen
auf den gesamten Saldo bzw. den Neupreis des
Gerätes.
§ 5 Gewährleistung
- Mängelrügen, die sich auf offensichtliche Mängel der
gelieferten Sache beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
- Vorbehaltlich der vorstehend genannten Anzeigepflicht
für offensichtliche Mängel beträgt die Gewährleistung
bei Neugeräten aus unserer Herstellung 2 Jahre. Ausgeschlossen
davon sind Verschleißteile wie Netzteil, Akku und Kabel.
- Gewährleistungsansprüche uns gegenüber sind zunächst
beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung
oder auf Ersatzlieferung. Uns steht insoweit ein
Wahlrecht zu.
- Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen
Gebrauch und fehlerhaften Anschluss entstanden
sind, übernehmen wir keine Haftung.
§ 6 Haftung
- Unsere Haftung ist begrenzt auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Rücktritt
- Ein Rücktritt vom Vertrag steht uns zu, wenn wir durch
höhere Gewalt die Lieferung des Vertragsgegenstandes
nicht ausführen können.
- Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn
wir durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten
die Ausführung der Lieferung unmöglich machen.
§ 8 Versand
- Der Versand erfolgt im allgemeinen per UPS.
- Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind
durch den Ablieferer sofort zu bestätigen oder in sonst
geeigneter Weise zu bescheinigen.
§ 9 Reparaturen
- Bei Reparaturaufträgen erstellen wir schriftliche Kostenvoranschläge,
sofern die Reparaturkosten voraussichtlich
über 100.- Euro (zzgl. Versandkosten) betragen. Liegen
die voraussichtlichen Reparaturkosten unterhalb
dieses Wertes, setzen wir das Einverständnis zur Vornahme
der Reparatur voraus und nehmen diese sofort vor.
§ 10 Rücksendungen
- Transportkosten und Transportrisiko bei jeder Rücksendung
hat der Vertragspartner zu tragen. Hierfür muss die
Originalverpackung für den Koffer verwendet werden.
- Die vorgegebenen individuellen Rücksendungsmodalitäten
müssen unbedingt eingehalten werden.
§ 11 Datenschutz
- Wir weisen gemäß § 26 BDS daraufhin, dass wir die uns
von unseren Vertragspartnern mitgeteilten Daten EDVmäßig
speichern.
§ 12 Gerichtsstand
- Für sämtliche Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Dachau.
§ 13 Teilunwirksamkeitsklausel
- Sollten die in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
enthaltenen Vereinbarungen ganz
oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar
sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertragswerkes nicht berührt
werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte,
dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine
Regelungslücke enthalten. An Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausführung
der Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien,
durch Verhandlungen im Rahmen des rechtlich möglichen
eine angemessene Regelung zu finden, die dem
am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben,
oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung
gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses
Vertragswerkes die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit
der betreffenden Vereinbarung oder die
Regelungslücke erkannt hätten.