§ 1 Allgemeines
  1. Vertragspartner im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Patient/in und im Hinblick auf die Kostentragung bei Vorlage der Genehmigung durch Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) auch diese, die mit uns in geschäftliche Beziehungen treten.
  2. Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern wir Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben versenden sind diese maßgebend für den Inhalt des Vertrages.
  4. Soweit Beschreibungen in Angeboten, Preislisten oder sonstigen allgemeinen Drucksachen nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, behalten wir uns unwesentliche Abweichungen vor.
  5. Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle vorhergehenden Angebote und Preise ihre Gültigkeit.

§ 2 Lieferzeit

  1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erfüllung des Vertrages hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Lieferung unserer Waren erfolgt grundsätzlich auf offene Rechnung. Eine Rechnung ist sofort nach Erhalt rein netto ohne Abzug von Skonto oder sonstiger Abzüge zu begleichen. Im Falle des Verzuges haben wir einen Anspruch auf Zinsen gemäß § 288 BGB.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bezogen auf den gesamten Saldo bzw. den Neupreis des Gerätes.

§ 5 Gewährleistung

  1. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche Mängel der gelieferten Sache beziehen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
  2. Vorbehaltlich der vorstehend genannten Anzeigepflicht für offensichtliche Mängel beträgt die Gewährleistung bei Neugeräten aus unserer Herstellung 2 Jahre. Ausgeschlossen davon sind Verschleißteile wie Netzteil, Akku und Kabel.
  3. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Uns steht insoweit ein Wahlrecht zu.
  4. Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch und fehlerhaften Anschluss entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 Haftung

  1. Unsere Haftung ist begrenzt auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Rücktritt

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag steht uns zu, wenn wir durch höhere Gewalt die Lieferung des Vertragsgegenstandes nicht ausführen können.
  2. Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn wir durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich machen.

§ 8 Versand

  1. Der Versand erfolgt im allgemeinen per UPS.
  2. Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung sind durch den Ablieferer sofort zu bestätigen oder in sonst geeigneter Weise zu bescheinigen.

§ 9 Reparaturen

  1. Bei Reparaturaufträgen erstellen wir schriftliche Kostenvoranschläge, sofern die Reparaturkosten voraussichtlich über 100.- Euro (zzgl. Versandkosten) betragen. Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten unterhalb dieses Wertes, setzen wir das Einverständnis zur Vornahme der Reparatur voraus und nehmen diese sofort vor.

§ 10 Rücksendungen

  1. Transportkosten und Transportrisiko bei jeder Rücksendung hat der Vertragspartner zu tragen. Hierfür muss die Originalverpackung für den Koffer verwendet werden.
  2. Die vorgegebenen individuellen Rücksendungsmodalitäten müssen unbedingt eingehalten werden.

§ 11 Datenschutz

  1. Wir weisen gemäß § 26 BDS daraufhin, dass wir die uns von unseren Vertragspartnern mitgeteilten Daten EDVmäßig speichern.

§ 12 Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Dachau.

§ 13 Teilunwirksamkeitsklausel

  1. Sollten die in dem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertragswerkes nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarungen oder zur Ausführung der Lücken verpflichten sich die Vertragsparteien, durch Verhandlungen im Rahmen des rechtlich möglichen eine angemessene Regelung zu finden, die dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertragswerkes die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit der betreffenden Vereinbarung oder die Regelungslücke erkannt hätten.